Steuerangaben und die Gutschrift
Dieses Kapitel beschreibt, wie die Abrechnung steuerlich aufgebaut ist. Es ist keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deiner eigenen Lage hilft dir deine steuerliche Beratung.
Du schreibst uns keine Rechnung, du bekommst eine Gutschrift. Über deine Provisionen wird per Gutschriftverfahren abgerechnet (§ 14 Abs. 2 UStG): Das Dokument erstellen wir, du musst nichts fakturieren. Dafür braucht es einmalig deine Zustimmung. Das ist der Punkt „Zustimmung zur Gutschrift“ in der Freischaltungsliste.
Wozu die Angaben da sind
- Anschrift und Steuernummer (oder USt-IdNr) sind Pflichtangaben auf der Gutschrift. Ohne sie darf kein Beleg entstehen.
- Steuerstatus: Kleinunternehmer (§ 19 UStG, keine USt auf der Gutschrift) oder regelbesteuert.
- Sitzt du in einem anderen Land als die Marke, deren Produkte du bewirbst, greift bei Unternehmern in der EU das Reverse-Charge-Verfahren. Dafür brauchst du eine USt-IdNr, eine Steuernummer reicht dann nicht. Deine USt-IdNr prüfen wir automatisch gegen das EU-System (VIES), auch regelmäßig danach.
- Deine Leistung erbringst du an die jeweilige Marke, nicht an 032 Ventures. Die Marke zahlt deine Provision, auf dem Beleg steht sie als Empfängerin deiner Werbeleistung. Wir stellen die Gutschrift in ihrem Namen aus.